Portale: Beschränkungen bei Zählerstandsübermittlung
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NutzerInnen des Kundenportals, die Zählerstände übermitteln, unterliegen nun zwei neuen Beschränkungen:
- Zählerstände können nur mitgeteilt werden, wenn ein Vertrag in Beziehung steht, der eine aktive Vertragslaufzeit hat (Start- und Enddatum auf dem Vertrag). Außerdem können auch nur die Zählerstände eingesehen werden, die innerhalb der Vertragslaufzeit liegen.
- Zählerstände können nur für Zähler übermittelt werden, die den Status “aktiv” haben. Das Status-Attribut wurde neu hinzugefügt, sodass dort stillgelegte Zähler entsprechend vermerkt werden können.
In beiden Fällen erlauben wir für weitere 30 Tage nach der Stilllegung oder dem Ablauf des Vertrags eine finale Zählerstandsmitteilung. In der Portalkonfiguration kannst du selbst bestimmen, wie lange diese Periode sein soll.
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2024